Im old man 7/8 2002 Seite 10 schreibt der Verbindungsmann der USKA zum BAKOM, F.Tinner HB9AAQ, zu diesem Thema:
***Zitat***
Verbindungen mit nicht Amaterfunknetzwerken (Internet):
Das BAKOM sieht in der Erstellung und im Unterhalt solcher Verbindungen kein Problem, solange die Vorschriften eingehalten werden, dies bedingt, dass die Verbindung zwischen 2 lizenzierten Funkamateuren stattfindet und der Zutritt nur mit entsprechender Identifizierung erfolgt. Siehe z.Bsp.: www.echoirlp.com oder http://www.eqso.net
***Ende Zitat***
Ist EchoLink legal ?
Für EchoLink sind diese Bedingungen
erfüllt. Somit ist EchoLink in der Schweiz legal.
Siehe dazu die Policy
von EchoLink