Bakom

Das BAKOM hat sich zum Thema Verbindungen mit nicht Amateurfunknetzwerken bereits vernehmen lassen:

Im old man 7/8 2002 Seite 10 schreibt der Verbindungsmann der USKA zum BAKOM, F.Tinner HB9AAQ, zu diesem Thema:

***Zitat***

Verbindungen mit nicht Amaterfunknetzwerken (Internet):

Das BAKOM sieht in der Erstellung und im Unterhalt solcher Verbindungen kein Problem, solange die Vorschriften eingehalten werden, dies bedingt, dass die Verbindung zwischen 2 lizenzierten Funkamateuren stattfindet und der Zutritt nur mit entsprechender Identifizierung erfolgt. Siehe z.Bsp.: www.echoirlp.com  oder http://www.eqso.net

***Ende Zitat***

 

Ist EchoLink legal ?

Für EchoLink sind diese Bedingungen erfüllt. Somit ist EchoLink in der Schweiz legal.
Siehe dazu die Policy von EchoLink

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